Der Beirat ist verpflichtet, die Bürgerbeteiligung im Beiratsbereich zu fördern. Er berät und beschließt über die Wünsche, Anregungen und Beschwerden der Einwohner des Ortsteils Strom auf seinen Sitzungen, die meist öffentlich stattfinden.
Jede/r Einwohner/in des Ortsteils kann sich also mit ihrem/seinem Anliegen an den Beirat wenden. Außerdem steht jeder/m Einwohner/in ab 14 Jahren das Recht zu, einen Antrag an den Beirat zu stellen, über den dann innerhalb sechs Wochen zu beraten ist (vgl. Beirätegesetz § 6 Abs. 4). Anträge können mündlich auf den Beiratssitzungen vorgetragen werden - mit dem Hinweis, dass es sich um einen Bürgerantrag handelt - schriftlich beim Ortsamt eingereicht oder persönlich im Ortsamt zur Niederschrift vorgetragen werden.
Schriftlich eingereichte Bürgeranträge werden vom Ortsamt an den Beirat weiter geleitet und erst nach Kenntnisnahme durch die Beiratsmitglieder anonymisiert.
Der Beirat und das Ortsamt leiten nach der Befassung die nötigen Veranlassungen ein und informieren den Antragsteller unverzüglich und schriftlich.
Wenn Sie einen Bürgerantrag stellen möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Wenn Sie es wünschen, kann auch der von Ihnen gestellte Bürgerantrag nach erfolgtem Beiratsbeschluss an dieser Stelle veröffentlicht werden.