Bitte beachten Sie unsere geänderten Öffnungszeiten ab Oktober 2024
(Di. 11-16 Uhr, Do. nach Absprache)
Das Ortsamt ist in der Zeit vom 25.11.2024 - 29.11.2024, sowie in den Wochen vom 23.12.2024 - 03.01.2025 nicht besetzt. Wir wünschen Ihnen eine schöne und erholsame Zeit.
Schon seit der frühen Nachkriegszeit gibt es in Bremen Ortsämter. Zunächst wurden dort sämtliche Verwaltungsdienstleistungen angeboten und zusätzlich die Betreuung der Stadtteilbeiräte gewährleistet.
In der Stadtgemeinde Bremen gibt es heute insgesamt 17 Ortsämter für 22 Stadtteile.
Seit dem 01. Januar 2006 wurden die öffentlichen Dienstleistungen wie Melde- und Wohnungsangelegenheiten zusammengefasst und ins Stadtamt Bremen integriert.
Daher besteht die Aufgabe der Ortsämter heute im Stadtteilmanagement. Konkret bedeutet dies, dass der Ortsamtsleiter mit seinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen u. a. die Sitzungen der Beiräte und der Ausschüsse vorbereitet. Die Sitzungsleitung wird in der Regel vom Ortsamt wahrgenommen. Der Ortsamtsleiter hat kein Stimmrecht.
Das Ortsamt hat die Beschlüsse des Beirates auszuführen oder die Anliegen mit anderen Fachressorts zu erörtern.
In der Legislatur 2007 bis 2011 ist es der Landesregierung besonders wichtig, die Position der Beiräte und Ortsämter zu stärken. Daher wurde nach einem fast zweijährigen Beratungsprozess am 10. Februar 2010 das neue Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter in Kraft gesetzt.