Ab sofort ist bei den Ortsämtern über die Senatskanlei die elektronische Kommunikation nach § 3a des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BremVwVfG) möglich.
Sie können jetzt über das "Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)" elektronische Dokumente rechtswirksam an unsere Behörde übermitteln. Dies gilt für alle Vorgänge und Anfragen, die einer (elektronischen) Unterschrift bedürfen.
Nähere Informationen zu den rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs finden Sie auf der Internetseite http://www.egvp.bremen.de (externes Angebot) und http://www.egvp.de (externes Angebot).
Sie können sich natürlich auch weiterhin direkt an uns wenden: